Wie oft kann ich den Rehabilitationssport verordnet bekommen (Folgeverordnung?)?

Grundsätzlich wird Rehabilitationssport von den Kostenträgern nur einmalig bewilligt, da es dazu dient, die Teilnehmer an den Sport heranzuführen und Sie zu motivieren diesen im Anschluss selbstständig weiter zu führen. Viele Kostenträger entscheiden aber im Einzelfall, ob bei Patienten eine weitere Maßnahme notwendig ist und ggf. eine Folgeverordnung in Frage kommt.

Es gilt daher: Nach einer ambulanten oder stationären medizinischen Rehabilitation kann Rehabilitationssport erneut notwendig und wiederholt verordnet werden. Auch bei einer neuen Diagnose kann eine Neuverordnung in Frage kommen.

 

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