Was versteht man unter Rehabilitationssport Orthopädie?

Rehabilitationssport umfasst bewegungstherapeutische Übungen, die unter Anleitung qualifizierter und speziell ausgebildeter Fachübungsleiter im Rahmen regelmäßiger Übungsveranstaltungen durchgeführt werden.

Ziel ist, durch regelmäßiges Training die Bewegung zu verbessern, die Belastbarkeit wieder herzustellen, die Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, eine Schmerzlinderung zu erreichen und das Selbstbewusstsein zu stärken und somit Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Die individuellen physiologischen Bewegungsabläufe der Wirbelsäule und Gelenke sollen durch regelmäßiges Training wiederhergestellt und verbessert werden. Durch den Rehabilitationssport soll die eigene Verantwortung des Teilnehmers für seine Gesundheit gestärkt werden und ihn zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining motivieren.

Die Erfahrung zeigt, dass durch eine langfristig angelegte und aktiv ausgerichtete Betreuung eine deutliche Verbesserung der Beschwerden zu erzielen ist.

Die Qualität wird durch die qualifizierten Fachübungsleiter sichergestellt und  durch die betreuenden Ärzte, die Art und Intensität des Rehabilitationssports anhand der Verordnung in enger Abstimmung miteinander festgelegt. Zu den Reha Sportarten zählen insbesondere Trocken- und( Wassergymnastik).

Kostenträger für den Rehabilitationssport sind die Krankenkassen, die gesetzlichen Unfallversicherungsträger und die deutsche Rentenversicherung. Die Kostenträger bewilligen den Rehabilitationssport über einen begrenzten Zeitraum und übernehmen im Regelfall die gesamten Kosten der Leistung. Die Verordnung ist somit für Sie als Versicherter beitragsfrei und bedarf keiner Mitgliedschaft. Die Kostenträger begrüßen es jedoch, wenn Sie über den Reha Sport hinaus an erweiterten Leistungen, wie beispielsweise einem individuellen Gerätetraining, teilnehmen.

 

Rehabilitationssport kann und darf bei entsprechender vorliegender Diagnose von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für Ihren Arzt.

 

 

 

 

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