Wer kommt als Teilnehmer(in) in Frage?

Im Grunde kann jeder gesetzlich Versicherte, falls eine entsprechende Erkrankung bzw. Diagnose vorhanden ist Rehabilitationssport nutzen. Also vom Kind bis zum Senior. Seit Inkrafttreten des SGB IX zum 1. Januar 2001 besteht ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für den Rehabilitationssport.

Ob für Sie ein Rehabilitationssport in Frage kommen könnte, besprechen Sie am Besten mit Ihrem Hausarzt oder Facharzt. Der Antrag (Vordruck 56) wird von Ihrem Arzt ausgefüllt, den Sie dann zur Genehmigung Ihrer Krankenkasse vorlegen müssen.

Nachdem Sie die Genehmigung erhalten haben, können Sie die verordnete Leistung bei uns nutzen. Über die normale Rehabilitationssportverordnung hinaus haben Sie die Möglichkeit, als aktives Mitglied im SGR Wesselburen weiter teilzunehmen. 

 

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